Förderung

Bis zu 80 % Zuschuss für deine Wärmepumpe

Der Umstieg auf erneuerbare Wärme wird vom Staat so stark bezuschusst wie nie. Wir übernehmen die komplette Antragstellung bei KfW und BAFA, du sicherst dir den maximalen Satz.

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Stand: August 2026 · Konditionen gültig seit 21. Juli 2026
Deine Förderung im Überblick

So setzt sich dein Zuschuss zusammen

Die KfW-Heizungsförderung besteht aus einer Grundförderung plus Boni. Sie lassen sich addieren, gedeckelt bei insgesamt 80 %.

30 %
Grundförderung

Für alle beim Tausch einer fossilen Heizung, einkommensunabhängig.

+
16 %
Geschwindigkeitsbonus

Austausch einer funktionstüchtigen, mind. 20 Jahre alten Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Sinkt ab Februar 2027.

+
bis 40 %
Einkommensbonus

Gestaffelt nach zu versteuerndem Einkommen: bis 30.000 € → 40 %, bis 40.000 € → 30 %, bis 50.000 € → 10 %. Mit Kind: 10.000 € Freibetrag.

=
80 % Deckel

Beispiel: alte Ölheizung raus

Du ersetzt deine 25 Jahre alte Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Gesamtkosten inkl. Einbau: rund 30.000 €).

  • 30 % Grundförderung + 16 % Geschwindigkeitsbonus = 46 %
  • Einkommen unter 30.000 € → +40 % Einkommensbonus, gedeckelt auf 80 %
22.400 €
Zuschuss, nicht rückzahlbar
ab ca. 7.600 €
dein Eigenanteil
Nicht warten

Warten kostet bares Geld

Förderfähige Kosten und Geschwindigkeitsbonus werden ab Februar 2027 im Halbjahrestakt gekürzt. Je früher dein Antrag steht, desto mehr Zuschuss bleibt bei dir.

seit 21.07.2026
28.000 €
förderfähig
16 %
Geschwindigkeitsbonus
ab 01.02.2027
27.250 €
förderfähig
12 %
Geschwindigkeitsbonus
ab 01.08.2027
26.500 €
förderfähig
8 %
Geschwindigkeitsbonus
ab 01.02.2028
25.750 €
förderfähig
4 %
Geschwindigkeitsbonus
ab 01.08.2028
25.000 €
förderfähig
0 %
Geschwindigkeitsbonus

Zusätzlich ändert sich ab 2027 die Grundförderung: 15 % Basis + 15 % Wertschöpfungsbonus für Geräte aus EU-Produktion.

Zusätzlich möglich

Ergänzungskredit

KfW 358/359: zinsgünstig bis 120.000 €, vergünstigt bei Haushaltseinkommen bis 90.000 €.

Begleitmaßnahmen

BAFA: Dämmung, Fenster oder Anlagenoptimierung mit 15 %, mit Sanierungsfahrplan 20 %.

Steuer-Alternative

§ 35c EStG: 20 % der Kosten über drei Jahre absetzbar, nicht mit dem KfW-Zuschuss kombinierbar.

Voraussetzungen im Überblick

Bestandsgebäude & Selbstnutzung
Jahresarbeitszahl (JAZ) ≥ 3,0
Antrag vor Umsetzung
Leises Außengerät (10 dB unter Grenzwert)
SG-Ready-Schnittstelle
Auch für Solar

Das gibt’s zusätzlich für Solar

0 % Mehrwertsteuer auf Kauf und Montage, Anlagen bis 30 kWp, inkl. Speicher.
Einspeisevergütung 20 Jahre garantiert, rund 7,7 ct/kWh Überschuss- bzw. 12,2 ct/kWh Volleinspeisung (bis 10 kWp, 2026).
KfW-Kredit 270 zinsgünstig für Anlage und Speicher, Einnahmen kleiner Anlagen sind steuerfrei.
Oft zusätzlich regionale Zuschüsse, gerade für Batteriespeicher.
Am stärksten kombiniert: Deine PV-Anlage betreibt die Wärmepumpe fast zum Nulltarif, und die Förderungen lassen sich stapeln (KfW 458 für die Wärmepumpe, 0 % MwSt + KfW 270 für die PV).

Und die Klimaanlage?

Ehrlich getrennt, was geht und was nicht.

Nur kühlen
Keine Förderung

Mobile Klimageräte und reine Kühl-Splitanlagen sind nicht förderfähig.

Heizen & kühlen
Bis 80 % möglich

Eine reversible Split-/Multisplit-Anlage gilt technisch als Luft-Luft-Wärmepumpe. Beheizt sie effizient (SCOP ≥ 3,5) maßgeblich das Gebäude, fällt sie unter die KfW-Heizungsförderung.

Gut zu wissen
Kühlung inklusive

Die Kühlfunktion einer förderfähigen Wärmepumpe ist als Teil des Gesamtsystems mitförderbar.

Wir holen für dich das Maximum raus

Von der Heizlastberechnung über die Geräteauswahl bis zur kompletten Antragstellung bei KfW und BAFA, du musst dich um nichts kümmern.

Jetzt kostenlose Förderberatung sichern

Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, die Förderkonditionen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Richtlinien von KfW und BAFA. Zusätzlich können regionale Programme von Land und Kommune infrage kommen.